Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er keinen Führerschein. Es muss aber eine so genannte "Mofa-Prüfbescheinigung" vorliegen. Sie erhält, wer erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert hat.
Voraussetzung
Um ein Mofa zu führen, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein (bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre), eine Mofa-Ausbildung absolvieren, eine theoretische Prüfung ablegen und eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
Ausnahme
Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, sind, benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zum Führen eines Mofas weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird in unseren Fahrschulen in Bad Arolsen und Vokmarsen für Sie persönlich durchgeführt. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der Prüfstelle TÜV, vorlegen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt. Die Mofa-Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss beim Führen eines Mofas immer mitgeführt werden.
Unterlagen
Hinweis Bei Verlust der Prüfbescheinigung müssen Sie sich an die Prüfstelle, die diese ausgestellt hat, zwecks Ausstellung einer Ersatzprüfbescheinigung wenden.
Rauchstr. 19
34454 Bad Arolsen
Unterricht:
Mittwoch 18.00 - 19.30 Uhr
Anfahrt/Standort
Wittmarstr. 22
34471 Volkmarsen
Unterricht:
Dienstag 18.00 - 19.30 Uhr
Anfahrt/Standort
Mail: info@fahrschule-scheele.de
Andreas Scheele:
0171 - 7711980
Gea Scheele
Petra Scheele:
0151 - 64751479